Erwägungsgrund 66: Reichweite der Anforderungen
Die Anforderungen sollten für Hochrisiko-KI-Systeme im Hinblick auf das Risikomanagement, die Qualität und Relevanz der verwendeten Datensätze, die technische Dokumentation und die Aufzeichnungspflichten, die Transparenz und die Bereitstellung von Informationen für die Betreiber, die menschliche Aufsicht sowie die Robustheit, Genauigkeit und Sicherheit gelten. Diese Anforderungen sind erforderlich, um die Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte wirksam zu mindern. Nachdem nach vernünftigem Ermessen keine anderen weniger handelsbeschränkenden Maßnahmen zur Verfügung stehen, stellen sie keine ungerechtfertigten Handelsbeschränkungen dar.
Zugehörige Artikel
- Artikel 7: Änderungen des Anhangs III
- Artikel 8: Einhaltung der Anforderungen
- Artikel 9: Risikomanagementsystem
- Artikel 10: Daten und Daten-Governance
- Artikel 11: Technische Dokumentation
- Artikel 12: Aufzeichnungspflichten
- Artikel 13: Transparenz und Bereitstellung von Informationen für die Betreiber
- Artikel 14: Menschliche Aufsicht
- Artikel 15: Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit
- Artikel 16: Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen
- Artikel 17: Qualitätsmanagementsystem
- Artikel 18: Aufbewahrung der Dokumentation
- Artikel 42: Vermutung der Konformität mit bestimmten Anforderungen
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