Erwägungsgrund 62: Einsatz bei Wahlen
Unbeschadet der Vorschriften der Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates[1] und um den Risiken eines unzulässigen externen Eingriffs in das in Art. 39 der Charta verankerte Wahlrecht und nachteiligen Auswirkungen auf die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu begegnen, sollten KI-Systeme, die verwendet werden sollen, um das Ergebnis einer Wahl oder eines Referendums oder das Wahlverhalten natürlicher Personen bei der Ausübung ihres Wahlrechts in einer Wahl oder in Referenden zu beeinflussen, als Hochrisiko-KI-Systeme eingestuft werden, mit Ausnahme von KI-Systemen, deren Ausgaben natürliche Personen nicht direkt ausgesetzt sind, wie Instrumente zur Organisation, Optimierung und Strukturierung politischer Kampagnen in administrativer und logistischer Hinsicht.
Fußnoten
- Verordnung (EU) 2024/... des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (ABl. L …, ELI: …). + ABl.: Bitte die Nummer der in Dokument PE 90/23 (2021/0381(COD)) enthaltenen Verordnung in den Text einfügen und die entsprechende Fußnote vervollständigen.
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