Erwägungsgrund 2: Vereinbarkeit mit den Werten der Europäischen Union
Diese Verordnung sollte im Einklang mit den in der Charta verankerten Werten der Union angewandt werden, den Schutz von natürlichen Personen, Unternehmen, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der Umwelt erleichtern und gleichzeitig Innovation und Beschäftigung fördern und der Union eine Führungsrolle bei der Einführung vertrauenswürdiger KI verschaffen.
Zugehörige Artikel
Haben Sie Fragen?
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem KI-Projekt!