Erwägungsgrund 180: Verordnungserlass
Der Europäische Datenschutzbeauftragte und der Europäische Datenschutzausschuss wurden gemäß Art. 42 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und haben am 18. Juni 2021 ihre gemeinsame Stellungnahme abgegeben —
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