Artikel 98: Ausschussverfahren
Kapitel 11 Befugnisübertragung und Ausschussverfahren
(1)
Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
(2)
Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
Haben Sie Fragen?
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem KI-Projekt!