# Erwägungsgrund 45: Weiteres Unionsrecht bleibt unberührt > EU KI-Verordnung (2024/1689) > Quelle: https://ai-act.io/erwaegungsgruende/weiteres-unionsrecht-bleibt-unberuhrt Praktiken, die nach Unionsrecht, einschließlich Datenschutzrecht, Nichtdiskriminierungsrecht, Verbraucherschutzrecht und Wettbewerbsrecht, verboten sind, sollten von dieser Verordnung nicht betroffen sein.