# Erwägungsgrund 180: Verordnungserlass > EU KI-Verordnung (2024/1689) > Quelle: https://ai-act.io/erwaegungsgruende/verordnungserlass Der Europäische Datenschutzbeauftragte und der Europäische Datenschutzausschuss wurden gemäß Art. 42 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und haben am 18. Juni 2021 ihre gemeinsame Stellungnahme abgegeben —