# Erwägungsgrund 79: Verantwortlichkeit > EU KI-Verordnung (2024/1689) > Quelle: https://ai-act.io/erwaegungsgruende/verantwortlichkeit Es ist angezeigt, dass eine bestimmte als Anbieter definierte natürliche oder juristische Person die Verantwortung für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme eines Hochrisiko-KI-Systems übernimmt, unabhängig davon, ob es sich bei dieser natürlichen oder juristischen Person um die Person handelt, die das System konzipiert oder entwickelt hat. ## Zugehörige Artikel - [Artikel 14: Menschliche Aufsicht](https://ai-act.io/artikel/hochrisiko-ki-systeme/anforderungen-an-hochrisiko-ki-systeme/menschliche-aufsicht.md)