# Erwägungsgrund 178: Freiwilligkeit der Einhaltung während der Übergangsphase > EU KI-Verordnung (2024/1689) > Quelle: https://ai-act.io/erwaegungsgruende/freiwilligkeit-der-einhaltung-wahrend-der-ubergangsphase Die Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen werden ermutigt, auf freiwilliger Basis bereits während der Übergangsphase mit der Einhaltung der einschlägigen Pflichten aus dieser Verordnung zu beginnen. ## Zugehörige Artikel - [Artikel 33: Zweigstellen notifizierter Stellen und Vergabe von Unteraufträgen](https://ai-act.io/artikel/hochrisiko-ki-systeme/notifizierende-behorden-und-notifizierte-stellen/zweigstellen-notifizierter-stellen-und-vergabe-von-unterauftragen.md)