# Erwägungsgrund 51: Auswirkungen der Einstufung als Hochrisiko-System > EU KI-Verordnung (2024/1689) > Quelle: https://ai-act.io/erwaegungsgruende/auswirkungen-der-einstufung-als-hochrisiko-system Die Einstufung eines KI-Systems als hochriskant gemäß dieser Verordnung sollte nicht zwangsläufig bedeuten, dass von dem Produkt, dessen Sicherheitsbauteil das KI-System ist, oder von dem KI-System als eigenständigem Produkt nach den Kriterien der einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union für das betreffende Produkt ein hohes Risiko ausgeht. Dies gilt insbesondere für die Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746, wo für Produkte mit mittlerem und hohem Risiko eine Konformitätsbewertung durch Dritte vorgesehen ist. ## Zugehörige Artikel - [Artikel 6: Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme](https://ai-act.io/artikel/hochrisiko-ki-systeme/einstufung-von-ki-systemen-als-hochrisiko-ki-systeme/einstufungsvorschriften-fur-hochrisiko-ki-systeme.md)