# Artikel 106: Änderung der Richtlinie (EU) 2016/797 > EU KI-Verordnung (2024/1689) > Kapitel 13 Schlussbestimmungen > Quelle: https://ai-act.io/artikel/schlussbestimmungen/anderung-der-richtlinie-eu-2016797 (1) In Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/797 wird folgender Absatz angefügt: „(12) Beim Erlass von delegierten Rechtsakten nach Absatz 1 und von Durchführungsrechtsakten nach Absatz 11, die sich auf Systeme der künstlichen Intelligenz beziehen, bei denen es sich um Sicherheitsbauteile im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates*+ handelt, werden die in Kapitel III Abschnitt 2 jener Verordnung festgelegten Anforderungen berücksichtigt."