# Anhang VIII: Bei der Registrierung des Hochrisiko-KI-Systems gemäß Artikel 49 bereitzustellende Informationen > EU KI-Verordnung (2024/1689) > Quelle: https://ai-act.io/anhang/VIII/bei-der-registrierung-des-hochrisiko-ki-systems-gemass-artikel-49-bereitzustellende-informationen Abschnitt A – Von Anbietern von Hochrisiko-KI-Systemen gemäß [Artikel 49 Absatz 1](https://de.ai-act.io/artikel/hochrisiko-ki-systeme/normen-konformitatsbewertung-bescheinigungen-registrierung/registrierung.md) bereitzustellende Informationen Für Hochrisiko-KI-Systeme, die gemäß [Artikel 49 Absatz 1](https://de.ai-act.io/artikel/hochrisiko-ki-systeme/normen-konformitatsbewertung-bescheinigungen-registrierung/registrierung.md) zu registrieren sind, werden folgende Informationen bereitgestellt und danach auf dem neuesten Stand gehalten: 1. der Name, die Anschrift und die Kontaktdaten des Anbieters; 2. bei Vorlage von Informationen durch eine andere Person im Namen des Anbieters: der Name, die Anschrift und die Kontaktdaten dieser Person; 3. gegebenenfalls der Name, die Anschrift und die Kontaktdaten des Bevollmächtigten; 4. der Handelsname des KI-Systems und etwaige zusätzliche eindeutige Angaben, die die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit des KI-Systems ermöglichen; 5. eine Beschreibung der Zweckbestimmung des KI-Systems und der durch dieses KI-System unterstützten Komponenten und Funktionen; 6. eine grundlegende und knappe Beschreibung der vom System verwendeten Informationen (Daten, Eingaben) und seiner Betriebslogik; 7. der Status des KI-Systems (in Verkehr/in Betrieb; nicht mehr in Verkehr/in Betrieb, zurückgerufen); 8. die Art, die Nummer und das Ablaufdatum der von der notifizierten Stelle ausgestellten Bescheinigung und gegebenenfalls Name oder Identifizierungsnummer dieser notifizierten Stelle; 9. gegebenenfalls eine gescannte Kopie der in Nummer 8 genannten Bescheinigung; 10. alle Mitgliedstaaten, in denen das KI-System in Verkehr gebracht, in Betrieb genommen oder in der Union bereitgestellt wurde; 11. eine Kopie der in [Artikel 47](https://de.ai-act.io/artikel/hochrisiko-ki-systeme/normen-konformitatsbewertung-bescheinigungen-registrierung/eu-konformitatserklarung.md) genannten EU-Konformitätserklärung; 12. elektronische Betriebsanleitungen; dies gilt nicht für Hochrisiko-KI-Systeme in den Bereichen Strafverfolgung oder Migration, Asyl und Grenzkontrolle gemäß [Anhang III](https://de.ai-act.io/anhang/III/hochrisiko-ki-systeme-gemass-artikel-6-absatz-2.md) Nummern 1, 6 und 7; 13. Eine URL-Adresse für zusätzliche Informationen (fakultativ). Abschnitt B – Von Anbietern von Hochrisiko-KI-Systemen gemäß [Artikel 49 Absatz 2](https://de.ai-act.io/artikel/hochrisiko-ki-systeme/normen-konformitatsbewertung-bescheinigungen-registrierung/registrierung.md) bereitzustellende Informationen Für KI-Systeme, die gemäß [Artikel 49 Absatz 2](https://de.ai-act.io/artikel/hochrisiko-ki-systeme/normen-konformitatsbewertung-bescheinigungen-registrierung/registrierung.md) zu registrieren sind, werden folgende Informationen bereitgestellt und danach auf dem neuesten Stand gehalten: 1. der Name, die Anschrift und die Kontaktdaten des Anbieters; 2. bei Vorlage von Informationen durch eine andere Person im Namen des Anbieters: Name, Anschrift und Kontaktdaten dieser Person; 3. gegebenenfalls der Name, die Anschrift und die Kontaktdaten des Bevollmächtigten; 4. der Handelsname des KI-Systems und etwaige zusätzliche eindeutige Angaben, die die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit des KI-Systems ermöglichen; 5. eine Beschreibung der Zweckbestimmung des KI-Systems; 6. die Bedingung oder Bedingungen gemäß [Artikel 6 Absatz 3](https://de.ai-act.io/artikel/hochrisiko-ki-systeme/einstufung-von-ki-systemen-als-hochrisiko-ki-systeme/einstufungsvorschriften-fur-hochrisiko-ki-systeme.md), aufgrund derer das KI-System nicht als Hoch-Risiko-System eingestuft wird; 7. eine kurze Zusammenfassung der Gründe, aus denen das KI-System in Anwendung des Verfahrens gemäß [Artikel 6 Absatz 3](https://de.ai-act.io/artikel/hochrisiko-ki-systeme/einstufung-von-ki-systemen-als-hochrisiko-ki-systeme/einstufungsvorschriften-fur-hochrisiko-ki-systeme.md) nicht als Hoch-Risiko-System eingestuft wird; 8. der Status des KI-Systems (in Verkehr/in Betrieb; nicht mehr in Verkehr/in Betrieb, zurückgerufen) 9. alle Mitgliedstaaten, in denen das KI-System in der Union in Verkehr gebracht, in Betrieb genommen oder bereitgestellt wurde. Abschnitt C – Von Betreibern von Hochrisiko-KI-Systemen gemäß [Artikel 49 Absatz 3](https://de.ai-act.io/artikel/hochrisiko-ki-systeme/normen-konformitatsbewertung-bescheinigungen-registrierung/registrierung.md) bereitzustellende Informationen Für Hochrisiko-KI-Systeme, die gemäß [Artikel 49 Absatz 3](https://de.ai-act.io/artikel/hochrisiko-ki-systeme/normen-konformitatsbewertung-bescheinigungen-registrierung/registrierung.md) zu registrieren sind, werden folgende Informationen bereitgestellt und danach auf dem neuesten Stand gehalten: 1. der Name, die Anschrift und die Kontaktdaten des Betreibers; 2. der Name, die Anschrift und die Kontaktdaten der Person, die im Namen des Betreibers Informationen übermittelt; 3. die URL des Eintrags des KI-Systems in der EU-Datenbank durch seinen Anbieter; 4. eine Zusammenfassung der Ergebnisse der gemäß [Artikel 27](https://de.ai-act.io/artikel/hochrisiko-ki-systeme/pflichten-der-anbieter-und-betreiber-von-hochrisiko-ki-systemen-und-anderer-beteiligter/grundrechte-folgenabschatzung-fur-hochrisiko-ki-systeme.md) durchgeführten Grundrechte-Folgenabschätzung; 5. gegebenenfalls eine Zusammenfassung der im Einklang mit Art. 35 der Verordnung (EU) 2016/679 oder Art. 27 der Richtlinie (EU) 2016/680 gemäß [Artikel 26 Absatz 8](https://de.ai-act.io/artikel/hochrisiko-ki-systeme/pflichten-der-anbieter-und-betreiber-von-hochrisiko-ki-systemen-und-anderer-beteiligter/pflichten-der-betreiber-von-hochrisiko-ki-systemen.md) der vorliegenden Verordnung durchgeführten Datenschutz-Folgenabschätzung.