# Anhang IX: Bezüglich Tests unter Realbedingungen gemäß Artikel 60 bei der Registrierung von in Anhang III aufgeführten Hochrisiko-KI-Systemen bereitzustellende Informationen > EU KI-Verordnung (2024/1689) > Quelle: https://ai-act.io/anhang/IX/bezuglich-tests-unter-realbedingungen-gemass-artikel-60-bei-der-registrierung-von-in-anhang-iii-aufgefuhrten-hochrisiko-ki-systemen-bereitzustellende-informationen Bezüglich Tests unter Realbedingungen, die gemäß [Artikel 60](https://de.ai-act.io/artikel/massnahmen-zur-innovationsforderung/tests-von-hochrisiko-ki-systemen-unter-realbedingungen-ausserhalb-von-ki-reallaboren.md) zu registrieren sind, werden folgende Informationen bereitgestellt und danach auf dem aktuellen Stand gehalten: 1. eine unionsweit einmalige Identifizierungsnummer des Tests unter Realbedingungen; 2. der Name und die Kontaktdaten des Anbieters oder zukünftigen Anbieters und der Betreiber, die an dem Test unter Realbedingungen teilgenommen haben; 3. eine kurze Beschreibung des KI-Systems, seine Zweckbestimmung und sonstige zu seiner Identifizierung erforderliche Informationen; 4. eine Übersicht über die Hauptmerkmale des Plans für den Test unter Realbedingungen; 5. Informationen über die Aussetzung oder den Abbruch des Tests unter Realbedingungen.